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Thema: Probleme wg. mit der Exfreundin wg. Besuchsrecht!

In dieser Diskussion geht es um "Probleme wg. mit der Exfreundin wg. Besuchsrecht!" im "Partnerschaft und Familie" Forum, als Teil von Elternfragen.net
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  1. #1
    Ganz neu hier
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    1

    Standard Probleme wg. mit der Exfreundin wg. Besuchsrecht!


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    Hallo erstmal!

    Also ich bin neu hier und hoffe das ich vielleicht nützliche Tipps von Euch ergattern kann, da ich wegen diesem Thema ziemlich viel Kopfweh bereitet und ich mir soviel Gedanken gemacht habe!

    Also ich fange mal zu erzählen an:
    2006 bin ich mit meiner jetzigen Exfreudin zusammengekommen und ein halbes Jahr später wurde Sie schwanger. Dann haben wir eine wundervolle kleine Tochter bekommen und einige Monate später sind wir aus Ihrem Elternhaus ausgezogen, da ich die dortige Bevormundung Ihrer Eltern und vorallem Ihrer Mutter nicht mehr ausgehalten habe. Wir haben uns eine Wohnung genommen und auch dort hat die Bevormundung kein Ende genommen. Leider begann dann 2008 auch mein beruflicher Absturz, Firma pleite, Schulden, offene Rechnungen, Zahlungsunfähigkeit.

    In der Zeit bis zur Trennung ist mir alles über den Kopf gewachsen und ich habe irgendwie versucht, aus der Situation wieder herauszukommen. Ich muss aber meiner Ex eingestehen, Sie ist mir in dieser Zeit immer beigestanden bis der Supergau gekommen ist. In dieser Zeit war ich auch nicht immer ehrlich, da ich zusätzliche Sorgen und Probleme verhindern wollte, heute weiß ich das es ein Fehler war.

    Nach der Trennung sind wir beide wieder in das elterliche Haus gezogen und da hat der richtige Ärger erst angefangen.

    Zu Beginn durfte ich die Kleine mehrmals sehen und es gab auch nie Diskussionen. Doch im vergangenen November durfte ich die Kleine vier Wochen lang nicht sehen. Es gab immer wieder ausreden und angeblich war Sie viel unterwegs.

    Anfangs Dezember ist bei einem Discobesuch die Situation eskaliert, ich habe Sie getroffen und habe den Fehler gemacht, Sie vor Ihren/unseren Freunden öffentlich zur Rede zu stellen (hatte ja sonst nie Gelegenheit, da Sie nicht mehr abgehoben hat und sich verleugnen lies!).

    Seither sehe ich die Kleine nur, wenn es Ihr Recht ist und meist nur unter der Woche (was aber Aufgrund der Arbeit nicht immer sehr einfach ist).

    Hier ein Beispiel, die Kleine kommt am Dienst zu meinen Eltern und lt. meiner Ex sollte auch ich Zuhause sein bzw. ich solle es mir einteilen das ich die Kleine auch sehe, da Sie am Wochenende immer verplant ist (obwohl ich weiß das es nicht so ist!).

    Ich bin zwar Vertreter aber ich kann mir nicht immer Dienstags freihalten und das versteht Sie nicht oder will Sie nicht verstehen.

    Jetzt hat Sie mir mitgeteilt, das Sie in ein anderes Bundesland ziehen wird und ich die Kleine wenn überhaupt alle Monat nur einen Tag sehen werde und den soll ich mir auch noch mit meinen Schwiegereltern teilen.

    Das nächste Problem ist, das die Kleine Maus mir sehr ans Herz gewachsen ist und ich Ihr auch, die Kleine ist immer traurig wenn Sie fahren muss und freut sich immer riesig wenn Sie zu mir kommt.

    Meine Ex schottet mich total von der Kleinen ab, ich darf nicht telefonieren mit Ihr (das kann Sie mit Ihren drei bereits sehr gut!) oder mal sehen. Wenn ich am Montag eine SMS schreibe, wie es am Wochenende aussieht, kommt Freitags meist die Antwort das es nicht geht.

    Was kann ich machen und was wäre bezüglich gerichtliches Besuchsrecht möglich (wir haben uns aussergerichtlich geeinigt!).

    Es tut mir die Vergangenheit sehr leid, aber ich kann es nicht mehr rückgängig machen und ich habe einen Neubeginn gemacht, das Einzige was ich möchte ist die Kleine einfach sehen und irgendwie versuchen ein Vater zu sein. Die Kleine Maus leidet natürlich auch darunter und ich befürchte, das die Ex nicht immer mit offenen Karten spielt und die Kleine auch noch impft! Ein wenig Hoffnung habe ich, das es wenn Sie älter wird, zumindest die Kleine ein wenig vernünftiger wird!

    Eine Aussprache lehnt Sie seit Monaten ab, einen ungefähren Plan für den Besuch auch, da ja Sie Ihre Tätigkeiten plant und sich auf mich überhaupt nicht einstellt oder einstellen will.

    Irgendwelche Rechte muss doch ich auch haben, da ich die Allimente ja auch zahlen darf und das auch gerne mache, aber nicht unter diesen Voraussetzungen!

    Ich liebe meine kleine Tochter und möchte Sie an meine Ex und dem Schwiegerm.....er nicht ganz verlieren!

    Freue mich über jede hilfreiche Antwort!

    DANKE
    Andreas

  2. #2
    Arzt (Kinderheilkunde) Avatar von StarBuG
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    Standard AW: Probleme wg. mit der Exfreundin wg. Besuchsrecht!

    Hast du die Vaterschaft anerkannt?
    Wie sieht es mit dem Sorgerecht aus?

    Es gibt ein neues Grundsatzurteil dass das Sorgerecht von unverheirateten Vätern stärkt.
    ((fuer URL bitte einloggen))

    Im Zweifelsfall musst du zu einem Anwalt gehen und dein Sorgerecht einklagen.

    Gruß

    Michael

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