Geteiltes Sorgerecht und meine Rechte???
Hallo,
seit Dezember letzten Jahres bin ich geschieden...habe aber zu 50% das Sorgerecht für meine 8 Jährige Tochter.Nun ist es so...das meine Exfrau und ich eigentlich ein gutes Verhältnis zueinander hatten...trotz ihres Partners...den sie seit der Trennung hat.
Nun ist der Fall eingetreten...das ich seit 6 Wochen in einer Beziehung lebe...und diese Frau auch 2 Töchter hat...im Alter von 6 und 7 Jahren.
Da ich meine Tochter nun alle 2 Wochen am Wochenende habe...dachte ich mir vor ca 2 Wochen...Okay...fahren wir von Samstag auf Sonntag hin....und schlafen eventuell dort...habe mit meiner Tochter geredet....und ihr erklärt...wenn sie nicht möchte...dann fahren wir sofort nach Hause.Letztendlich wollte sie dort schlafen....und ich habe zur Vorsicht auf der Couch geschlafen...statt bei meiner Freundin im Schlafzimmer.
Nun regt sich meine Ex darüber sehr auf....und hatte es mir im Vornherein verboten....das meine Tochter dort schläft...und droht nun mit Konsequenzen.
Nun ist meine Frage....darf sie es mir verbieten???
AW: Geteiltes Sorgerecht und meine Rechte???
Hallöchen...
Laut meines Wissens darfst du an den Umgangswochenenden über den Aufenthaltsort deiner Tochter entscheiden.
Mein Lebensgefährte hat auch bereits eine Tochter, die 14-tägig die Wochenenden bei uns verbringt. Solch einen Vorfall, wie du hier beschreibst, gab es bei uns leider auch schon. Mein Lebensgefährte besitzt noch nicht einmal das geteilte Sorgerecht, nur das Umgangsrecht wird ihm gewährt. Zur Zeit läuft aber ein Rechtsstreit zwischen ihm und der Kindsmutter, deshalb stehen wir auch in Kontakt mit einer Rechtsanwältin. Diese erklärte uns, daß er an den Umgangstagen auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Tochter hat und die Kindsmutter das auch nicht beeinflussen kann bzw. darf.
Ich würde mir deshalb erstmal keine Gedanken machen. Solange es deiner Tochter gut geht und sie sich wohl fühlt würde ich zunächst nichts daran ändern.
Solltest du doch weitere Probleme bekommen, such doch einfach ein Gespräch beim Jugendamt.
LG Heike
AW: Geteiltes Sorgerecht und meine Rechte???
Nein! Natürlich darf sie es Dir nicht verbieten. Erstens hast Du ebenfalls das Sorgerecht, zweitens bestimmst Du alleine wo Du Dich mit Deiner Tochter an den Umgangstagen aufhältst. Mein neuer Partner hat ein ähnliches Problem gehabt. Er hat auch das gemeinsame Sorgerecht mit seiner Exfrau und diese wollte ihm verbieten, dass er mit seinem Sohn zu mir und meinem Sohn fährt und sogar dass ich und mein Sohn bei ihm anwesend sind, während er seinen Sohn zum Umgang hat. Setz Dich einfach durch und lass Dir das nicht gefallen. Liebe Grüße Sophie