Wer mit eigenem Einkommen und Wohngeld über die Runden kommen kann, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II). Wohngeldempfänger können ALG II allenfalls als Darlehen bekommen, wie aus den Verwaltungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervorgeht. [mehr]


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