Waldorfkindergärten in Baden-Württemberg haben Anspruch auf bessere Förderung. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 21.01.2010 die Regelungen des Landes Baden-Württemberg für die Jahre 2006 bis 2008 zur Förderung von Kindergärten, die Kinder von anderen Gemeinden als der Standortgemeinde aufgenommen haben und nicht in deren Bedarfsplanung einbezogen waren, teilweise für unwirksam erklärt. Link zur Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts.

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