Steigt ein Schüler bei der Heimfahrt nach dem Unterricht versehentlich eine Bushaltestelle zu spät aus, erlischt nicht der eigentlich nur für den direkten Weg von der Schule nach Hause geltende Unfallschutz. Zwar führt jede Unterbrechung einer versicherten Tätigkeit, die aus pri*vaten Gründen vorgenommen wird, zu einem Entfallen des Versicherungsschutzes. [mehr]