Ziehen Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen um, lassen sich jetzt als Werbungskosten höhere Pauschalen ohne Nachweis absetzen. Nach einem aktuellen Erlass des Bundesfinanzministeriums (Az. IV C 5 - S 2353/08/10007) erhöhen sich rückwirkend ab Neujahr 2008 die Pauschalen, die das Finanzamt ohne nähere Nachweise anerkennt. Darauf weist die Kanzlei Ebner, Dr. Stolz & Partner aus Stuttgart hin. [mehr]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.