Tod eines Babys: Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichten auf Revision
Bielefeld – Das Urteil gegen einen Medizinstudenten im praktischen Jahr, der den Tod eines Babys verschuldet hat, wird nicht angefochten. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung wollen Revision einlegen, teilten beide Seiten am Mittwoch auf ...
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.