Arbeitnehmer, die die Codenummer (PIN) eines Kollegen benutzen, um auf dessen Kosten private Telefonate zu führen, riskieren eine außerordentliche Kündigung. Weniger drastische Sanktionen wie das Streichen einer Prämienzahlung seien daher verhältnismäßig, auch wenn die finanzielle Einbuße viel schwerer wiege als der verursachte Schaden, wie das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied. [mehr]