Mit dem Gesetz zur Förderung der frühkindlichen Bildung vom 17. Dezember 2008 (GVBL. LSA Nr. 28 S. 448) ist ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 für alle Kinder ein Sprachstandsfeststellungsverfahren mit gegebenenfalls anschließender Sprachförderung im vorletzten Jahr vor der Einschulung eingeführt worden. Die Seite informiert über die ensprechende Verordnung, das Verfahren und hält einen Flyer für Eltern vor.

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