Mit der Einführung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) zum 01.10.2005 ist der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung der öffentlichen und freien Träger mit dem § 8a SGB VIII untermauert worden. Der Fachbereich Jugend und Familie des Kreisjugendamtes Borken hat in Kooperation mit der Psychologischen Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern des Caritasverbandes für das Dekanat Borken e.V. zu diesem Thema eine Fortbildungsreihe durchgeführt. Zielgruppe von insgesamt sechs Veranstaltungen waren Erzieherinnen aus 90 Kindertageseinrichtungen des Kreises Borken und Tagesmütter. Der Fachbeitrag reflektiert diese Fortbildungsreihe.
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