Darmstadt – Erkrankt ein Koch an einem Rippenfelltumor, ist das einem Urteil zufolge nur als Berufskrankheit anzuerkennen, wenn ein beruflich bedingter Kontakt mit Asbest zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Könne dieser Nachweis nicht erbracht werden, müsse die... [weiter lesen]

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