Karlsruhe – Nach der Verurteilung zweier Angeklagter wegen des Verkaufs eines wirkungslosen Krebsmittels an eine Reihe schwer kranker Patienten hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Schuldsprüche geringfügig geändert (Az.: 1 StR 10/24). Aufgrund der Revisionsanträge der... [weiter lesen]

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