Wer zeugungsunfähig ist, kann nicht darauf vertrauen, dass er von seiner Versicherung die Kosten für eine Fremdsamenspende erstattet bekommt. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim (AZ: 3 C 9/09) hervor. Denn versichert, so die Richter, sei ausschließlich eine Befruchtung durch eigene Spermien des Versicherungsnehmers. [mehr]
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