Kassel – Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat erstmals eine psychische Erkrankung im Grundsatz als Berufskrankheit anerkannt. Nach dem heute verkündeten Urteil kann ein Rettungssanitäter mit der Anerkennung seiner Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) rechnen.... [weiter lesen]

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