Kassel – Die Sozialversicherungspflicht von Pflegekräften im Krankenhaus lässt sich nicht durch die rechtliche Zwischenschaltung eines Ein-Personen-Unternehmens umgehen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) gestern in Kassel. Maßgeblich sind danach auch dann die... [weiter lesen]
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.