Das sogenannte "Gute-Kita-Gesetz" stößt bei Expertinnen und Experten trotz prinzipieller Unterstützung für seine Zielsetzung auf viel Kritik und Zweifel. Dies wurde deutlich in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über den Entwurf des "Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung" sowie bei dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Antrag "Qualität in der Kindertagesbetreuung verbindlich und dauerhaft sicherstellen".Liste der geladenen Sachverständigen:Matthias Dantlgraber, Familienbund der Katholiken – Bundesverband, Berlin; Frank Jansen, Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) Bundesverband e. V., Freiburg; Prof. Dr. Bernhard Kalicki, Deutsches Jugendinstitut, München; Prof. Dr. Gregor Kirchhof, Universität Augsburg, Juristische Fakultät; Heiko Krause, Bundesverband für Kindertagespflege e. V., Berlin; Maria-Theresia Münch, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Berlin; Dr. Johannes Resch, Verband Familienarbeit e. V., Villingen-Schwenningen; Anette Stein, Bertelsmann Stiftung, Gütersloh; Prof. Dr. Susanne Viernickel, Universität Leipzig; Regina Offer, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Berlin. Auf der Seite des Deutschen Bundestags finden sich eine Zusammenfassung der Anhörung, eine Videoaufzeichnung davon sowie Dokumente zum Gesetz.

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