Köln – Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat am Donnerstag entschieden, dass eine Klage gegen die Veranlassung einer Nutzenbewertung von Arzneimitteln keine aufschiebende Wirkung hat (Az.: L 7 KA 106/12 KL ER). Das Pharmaunternehmen ...

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.