Das neue Versicherungsvertragsgesetz wälzt das Risiko von Fehleinschätzungen bei Gesundheitsfragen auf die Versicherung ab, nachdem es bisher die Versicherten selbst zu tragen hatte. Das geht zumindest aus einer Einschätzung des Bundes der Versicherten (BdV) zur neuen Rechtslage hervor. Der Versicherer muss in Zukunft gezielt und präzise fragen. [mehr]