Nebeneinkommen von Arbeitslosen, die auf das Arbeitslosengeld I angerechnet werden, führen beim Übergang in die Selbstständigkeit zu einem niedrigeren Gründungszuschuss. Denn die Höhe des Gründungszuschusses ergebe sich nicht aus dem fiktiven Arbeitslosengeldanspruch, sondern dem tatsächlich vor der Existenzgründung ausgezahlten Arbeitslosengeld, entschied das Bayerische Landessozialgericht. [mehr]
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