Zur Stärkung des Kinderschutzes in Thüringen und um Gewaltanwendungen gegen Kinder besser entgegen zu wirken, hat das Kabinett am 12.12.2006 einen Maßnahmekatalog beschlossen, der insbesondere die Förderung von Beratungsdiensten, Fortbildungen, Öffentlichkeitsarbeit; Ausschreibungen zur Entwicklung von sozialen Frühwarnsystemen, Ausbildung und Einsatz von Familienhebammen, Teilnahme an Frühererkennungsuntersuchungen sowie neue Formen der frühen Hilfen für Eltern und ihre Kinder beinhaltet.

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