In der Arbeit wird die Lesekompetenz von SchülerInnen in Hörgeschädigtenschulen untersucht. Es werden Verfahren genutzt, die im Rahmen der aktuellen Bildungsevaluation nach der PISA- und IGLU-Studie zum Einsatz kommen. In den drei durchgeführten Teiluntersuchungen ist die Klasse des Berliner Schulversuchs als Beispiel eines bilingualen (d. h. gebärden-, laut- und schriftsprachlichen Unterrichts) beteiligt: a) 49 hörgeschädigte ViertklässlerInnen werden mit Hilfe einer IGLU-Textaufgabe untersucht. b) Es wird die VERA-Deutscharbeit 2005 von 57 hörgeschädigten ViertklässlerInnen evaluiert. c) Eine schulweite Studie zur Lesekompetenz an der Ernst-Adolf-Eschke-Schule wird vorgestellt, in der 34 zumeist hochgradig hörgeschädigte Viert- bis NeuntklässlerInnen unter identischen Bedingungen (mit der VERA-Deutscharbeit 2005) evaluiert werden. Eine auf nationalen und internationalen Vorstudien basierende forschungsleitende Hypothese bestätigt sich: Bei gehörlosen und schwerhörigen SchülerInnen in einem weitgehend lautsprachlichen Unterricht findet sich ein Zusammenhang zwischen Hörstatus und Schriftsprachkompetenz. In einem bilingualen Konzept, das für alle SchülerInnen eine funktionale Basissprache zur Verfügung stellt, ist dieser Zusammenhang nicht gegeben oder wird abgeschwächt. So übertrifft die bilinguale vierte Klasse in der schulweiten Untersuchung alle anderen Gruppen, bis hin zur neunten Klasse. Die bilingualen SchülerInnen haben ein entwickeltes diskursstrukturelles Verständnis, exekutives Metawissen und zeigen flexible Schriftspracherwerbsverläufe. Insgesamt liegen die Ergebnisse der hörgeschädigten SchülerInnen unter der hörenden Altersnorm, wobei sich die Variable eines nicht-deutschsprachigen Elternhauses bzw. Migrationshintergrundes als weiteres entscheidendes Merkmal erweist, das sich belastend auf die Entwicklung der Lesekompetenz auswirkt, und SchülerInnen mit einem CI in den beteiligten Hörgeschädigtenklassen überwiegend schwache Ergebnisse erzielen.
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