Karlsruhe – Krankenkassen dürfen nicht pauschal „Diagnosen, Therapieempfehlung und Krankschreibung per App“ bewerben. Wie heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, war die Werbung für Fernbehandlungen bis Ende 2019 ganz verboten und ist auch seitdem nur... [weiter lesen]

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