Celle – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss nach der Bewilligung einer Brustoperation auch die notwendige Folgeoperationen tragen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden (Az.: L 4 KR 417/20). Zugrunde lag das Verfahren einer... [weiter lesen]

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