Kinderschutzgesetz Schleswig-Holstein
Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein. Das Gesetz wurde als bundesweit erstesKinderschutzgesetz dieser Art verabschiedet und trat am 1. April 2008 in Kraft. Es umfasst das gesamte System aus Prävention, frühen Hilfen für Familien, einem verbindlichenEinladungswesen zu den Früherkennungsuntersuchungen sowie Interventionsmaßnahmen. Es werden Erläuterungen zum Gesetz gegeben, die Landesverordnung zur Durchführungvon Kinderfrüherkennungsuntersuchungen wird aufgeführt und Musterschreiben zur Früherkennungsuntersuchung sind enthalten.
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