Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für die Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz muss alle drei Monate erneuert werden, damit der Kindergeldanspruch der Eltern nicht verloren geht. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch zwei Urteile (AZ: III R 66/05 und III R 68/05) entschieden. [mehr]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.