Kindergeld wird für volljährige Kinder in Berufsausbildung oder Studium nur gezahlt, wenn deren Einkünfte und Bezüge 7680 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Nur ein Euro mehr Verdienst reicht aus und die Nachwuchsförderung vom Staat geht komplett verloren. Ob dieser Fallbeileffekt rechtens ist, muss das Bundesverfassungsgericht noch klären (AZ: 2 BvR 1874/08). [mehr]
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