https://imageserver.abacho.com/deatch...7042178312.jpg Volljährige Kinder, die Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten, müssen sich zur Sicherung des Kindergeldanspruchs zusätzlich arbeitsuchend melden. Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster hervor (Urteil vom 15. Januar 2008, AZ: 14 K 5119/06 Kg). [mehr]