Enkelkinder gehören grundsätzlich nicht zum mitversicherten Personenkreis in der Rechtschutzversicherung. Das gilt nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin (AZ: 6 U 175/08) auch dann, wenn das Kind zusammen mit den Eltern im Haushalt der Großeltern lebt und von den Großeltern finanziell unterstützt wird. [mehr]


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