Berlin – Die Bestimmung von Höchstbeträgen bei der Erstattung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) soll mittels der Bildungs von Indikationsgruppen erfolgen. Wie die DiGA-Herstellerverbände heute erläuterten, soll ein neu zu bildenes Gremium – die sogenannte... [weiter lesen]
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