08.10.2012 - 12.10.2012, Berlin: Sozialhilferecht und Unterhaltsrecht stehen in einem Spannungsverhältnis zueinander. Dies wird beispielsweise daran deutlich, dass die Heranziehung Unterhaltspflichtiger im Rahmen der Sozialhilfe nur zulässig ist, wenn nach bürgerlichem Recht eine Unterhaltsverpflichtung besteht und darüber hinaus die öffentlich-rechtlichen Vorschriften berücksichtigt werden.Eine wichtige Grundlage der Fachveranstaltung stellen die Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe dar, die zum einen von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelte Voraussetzungen zusammenfassen. Zum anderen fördern die Empfehlungen ein bundesweit möglichst einheitliches Vorgehen bei der Wiederherstellung des Nachrangs der Sozialhilfe, wenn nach § 94 SGB XII übergegangene Unterhaltsansprüche von den in Vorleistung gegangenen Trägern realisiert werden.Themenschwerpunkte bilden der sog. Elternunterhalt, die Eingrenzung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit, die Feststellung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit (insbesondere Einkommensermittlung, Wohnvorteil, vorrangige Unterhaltsverpflichtungen, Schulden, eigene Altersvorsorge, geschütztes Vermögen), Rangverhältnisse und anteilige Haftung von Geschwistern sowie die Voraussetzungen bzw. Einschränkungen einer rückwirkenden Inanspruchnahme.Ziel der Veranstaltung ist es, die fachlichen Kompetenzen zur Ermittlung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen sowie zur Beratung der Angehörigen von Leistungsberechtigten zu verbessern. Die Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist unter der oben angegebenen URL online möglich. Anmeldeschluss ist der 03.08.2012.
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