Die gesetzliche Unfallversicherung schützt auch Schüler auf dem Weg zwischen Wohnung und Schule. Anders als bei Erwachsenen bleibt der Versicherungsschutz erhalten, wenn Schüler auf einem versehentlich eingelegten Umweg einen Unfall erleiden, wie das Bundessozialgericht in Kassel entschied (Urteil vom 30. Oktober 2007, AZ: B 2 U 29/06 R). [mehr]