"Das Gutachten prüft, ob und inwieweit dem Bund eine Gesetzgebungskompetenz für ein Qualitätsentwicklungsgesetz, das den Instrumentenkasten [zur Förderung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität] regelt, und eine Finanzierungskompetenz für eine dauerhafte Finanzierung des Instrumentenkastens durch Bundesmittel zukommt. Dazu wird ... zunächst der Sachverhalt aufbereitet (B.), bevor in einem zweiten Schritt der verfassungsrechtliche Rahmen für die Gesetzgebung, Verwaltung und Finanzierung sowie länderspezifische Zielvereinbarungen und die Verortung des Gesetzes analysiert werden (C.). Zum Abschluss des Gutachtens werden dessen Ergebnisse zusammengefasst (D.)." Ergebnisse des Rechtsgutachtens sind u.a.: Die Gesetzgebungskompetenz begründet sich aus der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet und zur Wahrung der Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse; die Verwaltungskompetenz des Bundes kann aus der Natur der Sache hergeleitet werden, weil es sich bei der Kindertagesbetreuung um eine überregional geprägte Aufgabe handelt; die Finanzierungskompetenz des Bundes ergibt sich aus dem Konnexitätsprinzip.

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