22.09.2010 - 24.09.2010, Berlin: Wie kann in der Praxis auf den sofortigen Schutz- und Hilfebedarf der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder qualifiziert reagiert werden? Im Rahmen eines Erfahrungsaustausches der handelnden Akteure werden leistungsrechtliche Fragen des SGB II, SGB XII und AsylbLG diskutiert und die Praxis der Zusammenarbeit zwischen den Schutzeinrichtungen und den Leistungsträgern erörtert. In Anlehnung an die “Empfehlungen zu Hilfeleistungen an von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder insbesondere im Rechtskreis des SGB II“ des Deutschen Vereins stellen sich Fragen nach deren praktischer Umsetzung und dem Bedarf an Weiterentwicklung. Um zu gewährleisten, daß jede Frau unabhängig von ihrem Einkommen, Aufenthaltsstatus und ihrem Wohnort jederzeit ggf. mit ihren Kindern Schutz und Sicherheit vor Gewalt in einem Frauenhaus finden kann, ist neben einem ausreichenden Platzangebot eine gesicherte Frauenhausfinanzierung notwendig. Im Rahmen der Veranstaltung werden daher auch unterschiedliche Finanzierungskonzepte und das Leistungsspektrum von Frauenschutzeinrichtungen beleuchtet und Lösungsansätze für einheitliche Bedingungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder erörtert. Die Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist unter der URL https://www.deutscher-verein.de/03-e...t-registration online möglich. Anmeldeschluss ist der 26.07.2010.
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.