Mit dem Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes wird der gesetzliche Kinder- und Jugendmedienschutz, der im Kern aus dem Jahr 2002 stammt, modernisiert und auf die heutige digitale Medienrealität von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet. Ziel ist es, wieder einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen auch in Bezug auf digitale Medien, verlässliche Orientierung für Eltern und Fachkräfte und die Rechtsdurchsetzung auch gegenüber ausländischen Anbietern zu gewährleisten. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 5. März 2021 beschlossen. Die Regelungen sollen zum 1. April 2021 in Kraft treten.
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