Arbeitnehmer können die Kosten einer beruflich bedingten Zweitwohnung in der Zukunft immer von der Steuer absetzen. Diese Regelung gilt auch, wenn der Hauptwohnsitz vom Arbeitsort wegverlegt wird. Grundlage dieser veränderten Auslegung sind zwei neue Grundsatzurteile des Bundesfinanzhofs in München. [mehr]
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