Berlin – Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen sollen auf maximal 50 Teilnehmer beschränkt werden, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 SARS-CoV-2-Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dies beschlossen... [weiter lesen]

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.