Die Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informiert über das Bildungspaket. Es beinhaltet Zuschüsse für Mittagessen; Kultur, Sport, Freizeit; Ausflüge; Lernförderung; Schulbedarf; Schulbeförderung. Kinder haben einen Anspruch auf das Bildungspaket, wenn ihre Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen. Die Seite wendet sich auch an interessierte Partner (Schulen, Kitas, Vereine und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe).

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