Weihnachtszeit ist Spendenzeit. Die Wohltätigkeit wird dabei auch vom Fiskus unterstützt. Darauf, dass Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser und gemeinnütziger Zwecke bis zu einer gewissen Höhe als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar sind, weist die Kanzlei Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner aus Stuttgart hin. [mehr]
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