Die Fachveranstaltung befasst sich mit den Kooperationsmöglichkeiten von Ausländerbehörden und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe im Lichte des gemeinsamen Schutzauftrags „Kindeswohl“. In der Fachveranstaltung werden Unsicherheiten der Fachkräfte bei der Wahrung ihres Schutzauftrages in rechtlich nicht eindeutigen und sozialpädagogisch kontroversen Einzelfällen aufgegriffen und in Tandems (jeweils Mitarbeiter/innen aus der Ausländerbehörde und dem Jugendamt) diskutiert. Gemeinsam mit den Teilnehmenden werden unter Berücksichtigung praktischer Erfahrungen und bestehender nationaler und internationaler rechtlicher Regelungen Möglichkeiten der besseren Zusammenarbeit eruiert. Schwerpunkte der Veranstaltung werden ferner der Zusammenhang von Kindeswohl und Aufenthaltsrecht innerhalb der EU sowie das Thema Kinderhandel sein. Anmeldung bis 16.08.2018.
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