München – Beschäftigte in bayerischen Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen müssen vom 1. Februar an keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Gleiches gilt für Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Die entsprechenden landeseigenen Maskenpflichten... [weiter lesen]
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