Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verändert seine Regelungen für die Nutzenbewertung neuer Arzneimittel, bei denen Kombinationstherapien eingesetzt werden – auch rückwirkend vom Inkrafttreten des Gesetzes an. Das teilte das Gremium heute mit. Der Gesetzgeber... [weiter lesen]

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