Nicht alle Auszubildenden werden nach ihrer Abschlussprüfung vom Ausbildungsbetrieb übernommen. Wer nach abgeschlossener Lehre nicht sofort einen Job findet, bekommt zwar grundsätzlich Arbeitslosengeld I (ALG I). Da sich das Arbeitslosengeld jedoch nach den in der Regel niedrigen Ausbildungsvergütungen errechnet, reicht die Versicherungsleistung allein nicht für den Lebensunterhalt aus. [mehr]


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