München – Ein Arbeitgeber darf die Rückkehr seiner Beschäftigten aus dem wegen der Coronapandemie gestatteten Homeoffice ins Büro anordnen. In einem gestern veröffentlichten Urteil wies das Landesarbeitsgericht München rechtskräftig die Klage eines Grafikers ab, der... [weiter lesen]
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