Mit einer umfassenden Berücksichtigung von Vielfalt trägt die Kinder- und Jugendhilfe auf dem Weg in ihre inklusive Ausgestaltung zur Demokratisierung ihrer Strukturen bei. Mit der Reform des SGB VIII soll ab 2028 die Zuständigkeit für Leistungen der sozialen, medizinischen, bildungs- und arbeitsbezogenen Teilhabe für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und geistiger Behinderung von der Eingliederungshilfe in den Verantwortungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe übergehen.Diese ‚Gesamtzuständigkeit‘ der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder- und Jugendlichen soll mit dem Gesetzgebungsverfahren zur dritten Reformstufe abschließend geregelt werden. Gleichzeitig sind Vorgaben aus der ersten und zweiten Stufe des Reformprozesses noch nicht abschließend flächendeckend umgesetzt.Mit der Fachveranstaltung soll dieses Gesetzgebungsverfahren in den Fokus genommen werden, der Umsetzungsstand der bisherigen Reformstufen aus der Perspektive der Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe reflektiert sowie anstehende (Umsetzungs-)Schritte thematisiert werden. Leitbilder, bisherige Erfolge, Herausforderungen, Gelingensbedingungen sowie zukünftige Bedarfe bei der Umsetzung der Inklusiven Jugendhilfe der öffentlichen und freien Träger sollen dargestellt und interaktiv erörtert werden.

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