Langzeitarbeitslose müssen ein selbst bewohntes Eigenheim mit Einliegerwohnung nicht zwangsläufig verkaufen, um Arbeitslosengeld II (ALG II) zu bekommen. Wenn der vom Hilfebedürftigen bewohnte Teil des Hauses angemessen sei und die Einliegerwohnung vermietet werde, bestehe ein Anspruch auf ALG II auch bei einer insgesamt unangemessenen Grundfläche des Hauses, entschied das Sozialgericht Stade. [mehr]

Weiterlesen...