13.11.2008 - 15.11.2008, Mainz: Nicht zuletzt die PISA-Studien haben in Deutschland eine lebhafte Diskussion über Bildungsreformen in Gang gesetzt. Auf dem Prüfstand stehen das dreigliedrige Schulsystem und die für Deutschland typische Halbtagsschule. Um im europäischen Vergleich konkurrenzfähig zu sein, wird ferner diskutiert, wie die Elementarbildung verbessert und Kinder bereits frühzeitig bestmöglich gefördert werden können. Bemerkenswert ist, wie stark sich die aktuelle Debatte auf das Menschenrecht auf Bildung bezieht. Dieses garantiert den diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung. Doch wird das deutsche Bildungssystem mit seiner starken sozialen Selektivität den menschenrechtlichen Ansprüchen auf gleiche Bildungschancen hinreichend gerecht? Ist eine ausreichende Beteiligung an Bildung für alle gesichert? Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet, das Recht auf Bildung zu garantieren. Vor diesem Hintergrund will die Tagung der Frage nachgehen, wie weit die Bildungspolitik diesem Maßstab gerecht wird und wo Veränderungen notwendig sind. So ist noch keinesfalls hinreichend geklärt, wie weit Gehalt, Ansprüche und Verpflichtungen des Rechts auf Bildung reichen. Auch ist nach den Grenzen dieses Rechts zu fragen, wenn seine Wirksamkeit nicht durch überzogene menschenrechtliche Forderungen in Frage gestellt werden soll. Auf der Tagung werden Ergebnisse aus dem DFG-Projekt „Das Menschenrecht auf Bildung: Anthropologisch-ethische Grundlegung und Kriterien der politischen Umsetzung“ vorgestellt. Um Anmeldung zu dieser Tagung bis zum 07.11.2008 wird gebeten.

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