Mainz – Die intravenöse Gabe von Sedativa unterliegt dem Arztvorbehalt. Bei einer Delegation an nicht ärztliches Personal ist diese nur unter ärztlicher Aufsicht auszuführen. Das haben die Abgeordneten des 128. Deutschen Ärztetags in Mainz klargestellt – und damit auch... [weiter lesen]
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