08.04.2011 - 08.04.2011, Stuttgart: Kindertagesstätten haben als Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe die Aufgabe., Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Wie dies geschehen soll, legt § 8a SGB VIII verbindlich fest. Danach müssen auch Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Vernachlässigung, Misshandlung oder den sexuellen Missbrauch eines Kindes gemeinsam mit einer erfahrenen Fachkraft eine Abschätzung des Gefährdungsrisikos vornehmen sowie auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken. Die Fortbildung beinhaltet folgende Aspekte: 1.Gewichtung der Anhaltspunkte für die Kindeswohlgefährdung 2.Gefährdungsrisikoabschätzung 3.Ablauf des Verfahrens nach § 8a 4.Beobachtung und Dokumentation 5.Aufgaben der AkteurInnen beim Kindesschutz 6.Beteiligung von Kindern und Eltern 7.Unterstützungsmöglichkeiten für pädagogische Fachkräfte

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