Liebe Community,
ich bin im Internet über dieses Forum gestoßen. Und da ich über eine Suchmaschine keine Antwort zu meinem Problem gefunden habe, stelle ich sie einfach Hier.
Ich habe zusammen mit meiner Ex- Freundin einen 1 1/2 Jahre alten Sohn. Nun haben wir uns vor einiger Zeit getrennt, wie das nun leider Heutzutage vorkommt. Seit unserer Trennung leben wir nun in verschiedenen Bundesländern. Sie in Brandenburg, ich in Sachsen. Mein Sohn lebt bei ihr und sie hat derzeit noch das alleinige Sorgerecht.
Bis auf den Sachverhalt das wir getrennt sind verstehen wir uns ganz gut und haben ein gutes freundschaftliches Verhältnis. Seit ca. einen Monat geht mein Sohn in eine Kindertageseinrichtung in Brandenburg. Sie ist derzeit arbeitssuchend und startet im November mit einem Praktikum in einem Krankenhaus, sodass die Sache wer zahlt den Kindergartenplatz geklärt ist. (In dem Fall die ARGE) Ich hingegen befinde mich derzeit in einer Umschulung, welche noch ~2 Jahre andauert. Dabei beziehe ich ALG II.
Nun zu meiner/unseren Frage.
Ich will meinen Sohn ja auch sehen und aktiv bei der Erziehung mitwirken. Das Problem dabei ist einfach die Entfernung und das benötigte Geld um dies zu reallisieren.
Nun haben wir uns gedacht, wir beantragen das gemeinsame Sorgerecht und ich sich hier in Sachsen einen Kindertagesplatz in einer Einrichtung, sodass er in der Zeit, in der er bei mir ist die Möglichkeit hat in einen Kindergarten zu gehen. Ich kann ja Tagsüber nicht auf ihn aufpassen. Wir haben uns das so gedacht das ich ihn in einem 1/4 Jahr 1 Monat zu mir nehme. Oder eben nach Bedarf. (Wheinachten, Sommerurlaub etc.) Nun ist die Frage ob das ganze überhaupt möglich ist, und wer mir diesen Tagesplatz bezahlen kann. Ich denke ja wir müssten dann in Brandenburg den Kindergartenplatz für diese Zeit streichen und dann neu beantragen. Oder kann man da eine nahtlosen Übergang schaffen?
Soviel zu meiner Frage. Wenn etwas nicht ersichtlich ist fragt einfach nach.
Ich danke schoneinmal im Vorraus. elex