Hallo,
eben gelesen, möchte ich Euch das nicht vorenthalten.
Macho, Macho, da kommt ja was auf uns zu...
Verhaltenskodex für Ehefrauen und
Lebensabschnittspartnerinnen während der
Fußball-EM 2008
Hausordnung für die Zeit von 7. bis 29. Juni
2008
§ 1 In der Zeit vom 7. bis zum 29. Juni 2008
ist der Mann absoluter Herrscher über
TV-Gerät und dazugehörige Fernbedienung.
§ 2 In dieser Zeit beschäftigt sich die Frau
stumm mit häuslichen Arbeiten außerhalb des
Fernsehraumes.
§ 3 Vor jedem Spiel ist dem Mann eine Kiste
mit kühlem alkoholhaltigem Bier neben den
Fernsehsessel zu stellen, wobei die Betonung
auf kühl liegt.
§ 4 Während eines Spieles ist der Frau der
Aufenthalt im Fernsehzimmer untersagt. Die
Nachlieferung von Knabbereien und Bier ist
jedoch möglich.
§ 5 In der Halbzeitpause besteht für die
Frau
ein 15-minütiges Betretungsrecht um den
Aschenbecher zu leeren und leere
Getränkeflaschen durch frisch gekühlte volle
Flaschen zu ersetzen. Bei Bedarf können
diverse Knabbereien gereicht werden. Das
Rascheln mit Tüten ist zu unterlassen,
ebenso
ist der Gebrauch verbaler Kommunikation
nicht
gestattet.
§ 6 Spätestens 30 Minuten vor Beginn eines
Spieles ist dem Mann eine mit Liebe
zubereitete Mahlzeit zu reichen. Um die
mentale Spielvorbereitung des Mannes nicht
zu
stören, ist auch in dieser Zeit die
Schnatterluke geschlossen zu halten.
§ 7 Während der EM sind jegliche Handlungen,
die der Fortpflanzung dienen könnten, zu
unterlassen. Ebenso zu unterlassen ist das
Tragen von Kleidung, die beim Mann das
Verlangen nach solchen Handlungen auslösen
könnte. Das Tragen entsprechender Kleidung
und entsprechende Handlungen können jedoch
nach dem Schlusspfiff (7. bis 18. Juni ca.
22:45 – ab 19. Juni bei eventueller
Verlängerung und Elfmeterschießen frühestens
ab 23:30) nachgeholt werden, sofern das
Ergebnis zur Zufriedenheit des Mannes
ausfiel.
§ 8 Sollte der Mann in seinem Großmut der
Frau gestatten, die eine oder andere Minute
einen Blick auf das Spiel zu werfen, sind
Fragen, die den fußbelltechnischen Intellekt
der Frau verraten würden (z. B. was ist
„Abseits“, was ist „Vorteil“) zu
unterlassen.
§ 9 Es ist der Frau bei Androhung des
Raumverweises strengstens untersagt, über
das
Aussehen von Spielern zu urteilen, z. B.
„Ach
der Cannavaro hat tolle Beine“.
§ 10 Wenn die unter § 3 bis § 5 genannten
Bedingungen (Knabbereien und Bier) sowie die
unter § 6 genannte Mahlzeit zur
Zufriedenheit
des Mannes ausfällt, kann er der Frau
gestatten, die Fußballabende auswärts bei
guten Freundinnen zu verbringen. In diesem
Fall darf der Mann aber nach dem
Nachhausekommen der Frau nicht mit
Nebensächlichkeiten wie Gesprächsinhalte des
Abends belästigt werden.
§ 11 Wenn es das Haushaltsbudget der Frau
erlaubt, kann sie sich ein kleines TV-Gerät
für den Eigengebrauch kaufen, um damit in
mindestens 10 Meter Entfernung vom Mann
Kauderwelsch der Marke Reich und Schön oder
Liebesdramen zu konsumieren. Die Lautstärke
ist dabei allerdings so zu gestalten, dass
der Mann nicht gestört wird.
Ja, ja liebe Frauen, wenn ihr diese
minimalen
Verhaltensregeln beachtet, wird es euch euer
Mann danken und versuchen
- kein Bier zu verschütten
- nicht jeden Quadratzentimeter im Umkreis
von drei Metern um seinen Trainerstuhl (=
Fernsehsessel) vollzubröseln
- beim Verzehr der unter § 6 genannten
Mahlzeit euch nicht ständig an die
kulinarischen Fähigkeiten seiner Mutter zu
erinnern
P. S. Schicken Sie dieses E-Mail möglichst
bald an möglichst viele Männer, damit sie
rechtzeitig über ihre Rechte Bescheid wissen
und an möglichst viele Frauen, damit sie
sich
rechtzeitig auf die EM vorbereiten können
und
ihre Pflichten kennenlernen.
Der Absender dieses Schreibens übernimmt
weder eine juristische noch irgendeine
andere
Haftung für einen sprunghaften Anstieg der
Scheidungsrate.